Das Europäische Parlament wird demnächst seine Positionierung zu dem derzeit in Verhandlung stehenden Handelsabkommen zwischen der EU und den USA (Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft, oder TTIP) festlegen.
Die europäischen VerhandlungsführerInnen wollen Sonderrechte für ausländische InvestorInnen und insbesondere ein „Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren“ (ISDS) ins TTIP aufnehmen. Die bevorstehenden Abstimmungen im Handelsausschuss und anschließend im Plenum sind eine einmalige Gelegenheit für das Europäische Parlament, gegenüber den europäischen VerhandlungsführerInnen ein klares und unmissverständliches Zeichen zu setzen, dass ISDS nicht Teil von TTIP sein darf.
Sonderrechte für ausländische InvestorInnen sind inakzeptabel
Gewerkschaften, KonsumentInnen-, Umwelt- und Gesundheitsorganisationen sowie zahlreiche andere zivilgesellschaftliche Organisationen üben scharfe Kritik an den TTIP-Verhandlungen, weil negative Auswirkungen auf ArbeitnehmerInnen, KonsumentInnen und unsere Umwelt zu befürchten sind. Besonders bedenklich ist das geplante Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren (ISDS), das ausländischen InvestorInnen mehr Rechte als irgendjemandem sonst in der Gesellschaft geben würde.
ISDS ermöglicht es ausländischen Konzernen, nationale Gerichte zu umgehen und Staaten direkt vor privaten Ad-hoc-Schiedsgerichten zu verklagen. Damit können sie juristisch gegen jene Gesetze und Regulierungen vorgehen, die zuvor von souveränen Staaten beschlossen worden sind – und zwar mit dem Argument, dass der Wert einer Investition oder auch nur potenzielle Gewinne gefährdet sein könnten. Auf diese Art und Weise werden die Möglichkeiten von Demokratien beschnitten, wichtige Anliegen der Gesellschaft ausreichend zu schützen, etwa ArbeitnehmerInnen- und Menschenrechte sowie Gesundheits- und Umweltschutz. Darüber hinaus werden die Streitigkeiten zwischen Staaten und InvestorInnen unter Ausschluss der Öffentlichkeit von privaten Wirtschaftsanwälten geregelt. Diese sind uns gegenüber nicht verantwortlich, haben aber ein materielles Interesse daran, dieses schädliche System aufrechtzuerhalten. Von den privaten Schiedsgerichten profitieren ausschließlich die gut bezahlten AnwältInnen und SchiedsrichterInnen sowie die ausländischen InvestorInnen, die so unliebsame Gesetze und Regulierungen abwehren können.
Aus demokratiepolitischer Sicht ist ISDS grundsätzlich inakzeptabel, weil es ausländischen Konzernen stärkere Eigentümerrechte einräumt als der übrigen Gesellschaft und ihnen die Möglichkeit gibt, nationale Gerichte zu umgehen. Dies stellt unsere Rechtstaatlichkeit in Frage. Die vorgeschlagenen Reformen von ISDS würden diese grundlegenden Probleme nicht lösen.
Mehr Informationen zu ISDS: www.no2isds.eu/de/information